Newsletter zum Arbeitsrecht Dezember 2025
02.12.2025
Hier klagte eine nicht der Kirche und damit konfessionslose Bewerberin. Diese klagte, weil sie nicht zum Bewerbungsgespräch eingeladen worden ist. Grund der Nichteinladung war die Vermutung der fehlenden Konfession. Grundsätzlich darf wegen der Glaubensausrichtung keine Diskriminierung erfolgen. Dem steht auf der anderen Seite das Selbstbestimmungsrecht der Kirchen gegenüber. Nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichtes habe das Bundesarbeitsgericht […]
